Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 295
|
Ein Stpfl., der freiwillig von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Bestandsvergleich übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf 3 Jahre beantragt hat, kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht 2 Jahre nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart erneut zur EÜR übergehen. BFH-Urt. v. 9.11.2000 - IV R 18/00, BStBl II 2001, 102, DStR 2001, 160 I. Sachverhalt Der Kl. war selbständiger Zahna ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 298
|
Eine über 300 Jahre alte Meistergeige, die im Konzertalltag regelmäßig bespielt wird, unterliegt einem technischen Verschleiß, der eine AfA auch dann rechtfertigt, wenn es wirtschaftlich zu einem Wertzuwachs kommt. BFH v. 26.1.2001 - VI R 26/98 , BStBl 2001, 194, DB 2001, 623 I. Sachverhalt und Entscheidung Die Klägerin (Klin.) - 1. Konzertmeisterin in einem Philharmonischen Orchester - hatte 1988 eine damals bereits 300 Jahre alte italienische Meistergeige zum P ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 300
|
Miteigentumsanteile an einem während der ersten Ehe nach § 7 b EStG erhöht abgeschriebenen und vor der Scheidung verkauften EFH gelten wieder als 1 Objekt, wenn die geschiedenen Ehegatten später erneut die Ehe eingehen und die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen. BFH-Urt. v. 29.11.2000 - X R 5/99, BStBl II 2001, 192, DStR 2001, 248 I. Sachverh ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 302
|
Führt ein Arbeitnehmer in dem Zeitraum, für den er Konkursausfallgeld erhält, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch, sind die Aufwendungen gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Zwischen den fraglichen Aufwendungen und dem Konkursausfallgeld besteht kein unmittelbarer wirtschaftli ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 304
|
Einem Stpfl., der § 10 e EStG in Anspruch nimmt, steht Baukindergeld nach § 34 f Abs. 3 EStG für eine am Arbeitsplatz genutzte Zweitwohnung auch hinsichtlich der Kinder zu, die ausschließlich in seiner Hauptwohnung am Wohnort leben. BFH-Urt. v. 18.10.2000 - X R 19/96, BFH/NV 2001, 367, DStR 2001, 204 Der Kl. wohnte gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern in A und errichtete an se ...
|
|
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 307
|
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils ist nicht tarifbegünstigt, wenn zeitgleich unentgeltlich Wirtschaftsgüter des Sonder-BV übertragen werden. BFH-Urteil v. 6.12.2000 - VIII R 21/00, BFH/NV 2001, 548, DB 2001, 456 I. Zur Erinnerung Der IV. Senat des BFH hatte entschieden, dass die Tarifbegünstigung ...
|
|
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 309
|
Bei einer an wechselnde Feriengäste und in der übrigen Zeit ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereitgehaltenen Ferienwohnung im ansonsten selbst genutzten Haus des Stpfl. sind die Leerstandszeiten nicht der Eigennutzung zuzurechnen. BFH - Urteil v. 21.11.2000 - IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380, BB 2001, 347 I. Sachverhalt und Entscheidung In der Entscheidung ging es um die Vermietung einer Ferienw ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 311
|
Bei der schätzungsweisen Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung in einen Anteil für Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits ist grundsätzlich der Sachwert des Grund- und Bodenanteils sowie des Gebäudeanteils nach der WertermittlungsVO 1988 zu ermitteln; die sog. Vergleichswertmethode ist in diesem Zusammenhang keine geeignete Schätzungsmethode BFH-Urt. v. 10.10.2 ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 325
|
Beschränkter Sonderausgabenabzug Der beschränkte Sonderausgabenabzug kommt wieder in das Blickfeld einer verfassungsrechtlichen Überprüfung. Seit vielen Jahren wird der zu geringe Abzug der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des § 10 Abs. 3 EStG kritisiert. Bislang haben diese Einwände weder den BFH noch das BVerfG bewegen können, eine Korrektur des beschränkten Abzuges der Vorsorgeaufwendungen vorzunehmen. Nunmehr haben zwei Senate des BFH den Bundesminister für Finanzen aufge ...
|
|