Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 537
1. Das verspätete Auffinden von Nachlassvermögen stellt keinen (zusätzlichen) Erwerb i. S. von § 1 ErbStG dar. Allein daraus ergibt sich keine Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen.  BFH-Urt. v. 30.1.2002 - II R 52/99, ZEV 2002, 249  2. Soweit der Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer an die Kenntnis der Finanzbeh ...