H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 382
Vorsteuerabzug und Rechnungserhalt In absehbarer Zeit wird die Streitfrage, wann der Vorsteueranspruch entstanden ist, durch den Europäischen Gerichtshof entschieden . Der Generalanwalt hat vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug grundsätzlich ab dem Zeitpunkt zu lassen, in dem der Leistungsempfänger die Leistung vom Leistenden erhalten hat. Die spätere Rechnung begründet also eine Rückwirkung des Vorsteueranspruches. Der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer zwingt unter Erwägung ...