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Redaktion AktStR
Jahrgang: 2018 . Seite: 175
1. Wird ein Einspruch vom unzuständigen an das zuständige Finanzamt nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts des Übermittlungserfolges (Eingang beim zuständigen Finanzamt), sondern bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Übermittlungshandlung (Absenden durch das unzuständige Finanzamt) übermittelt? 2. Ist die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung nach ihrer Au ...

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