Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
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Jahrgang: 2020 . Seite: 360
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1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, we ...
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