Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 175
A. Vorbemerkungen I. Tatbestandsmerkmale des gewerblichen Grundstückshandels 4 Positivmerkmale4 Positivmerkmale Grundvoraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels sind nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige und nachhaltige Betätigung  , die mit der Abs ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 193
A. Vorbemerkungen Einschränkungen durch das StEntlGEinschränkungen durch das StEntlG Bis Ende 1998 konnten nach dem sog. Mitunternehmererlass  Einzel-WG zum BW vom BV/Sonder-BV des MU in die Mitunternehmerschaft und umkehrt sowie zwischen den jeweiligen Sonder-BV verschiedener Mitunternehmer derselben Mi ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 207
A. Vorbemerkungen Anrechnung der GewStAnrechnung der GewSt Die Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Betätigung hat Rspr. und Schrifttum seit Jahrzehnten beschäftigt. Die Frage stellte sich dabei zuletzt vor allem wegen der Zusatzbelastung gewerblicher Betätigungen mit GewSt . Nach Einführung der gewerbesteuerlichen Anrechnung auf die persönliche ESt des Stpfl. nach § 35 EStG durch das StSenkG  ist die Abgre ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 219
A. Vorbemerkungen Die steuerliche Behandlung von Verlusten spielt in der Praxis eine große Rolle. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, inwieweit bei einem Rechtsträgerwechsel der Übernehmende die bisher aufgelaufenen Verluste steuerlich geltend machen kann. Vererblichkeit des VerlustabzugsVererblichkeit des Verlustabzugs Im Erbfall ist der BFH großzügig: E ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 235
A. Vorbemerkung Nach Auffassung von FinVerw und BFH liegt bei Gründung einer Personenvereinigung und beim Eintritt in eine Gesellschaft im Grundsatz eine Leistung der Gesellschaft gegen Entgelt i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.1 UStG vor, wenn der Gesellschafter an die Gesellschaft eine Sacheinlage oder eine Geldeinlage (Bareinlage) leistet. Danach wäre die Leistung n ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 256
Neue BFH-Rspr. zur Abgrenzung zwischen den als WK abziehbaren Finanzierungskosten und den Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb von Rentenrechten (hier: Makler- und Vermittlungsgebühren), wenn es um die Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss kreditfinanzierter Versicherungsverträge geht. BFH-Urt. v. 30.10.2001 - VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2000, 377 hat ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 281
1. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG in der für den VZ 1996 geltenden Fassung, einschl. aller nachfolgenden Fassungen, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit einerseits Versorgungsbezüge bis auf einen Versorgungs-Freibetrag von höchstens insgesamt 6.000 DM zu den stpfl. Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören und andererseits Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 22 Nr. 1 S. 3 ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 288
Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b) EStG in der für das Kj 1997 geltenden Fassung streitig ist. BFH-Beschl. v. 19.3.2002 - IX R 62/99, BB 2002, 923 I. Sachverhalt und Entscheidung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 303
Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Unterentnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4 a EStG vor dem 1.1.1999 unberücksichtigt zu lassen. FG Düsseldorf, Urt. v. 16.7.2001 - 15 V 1887/01 A (G, F), EFG 2001, 1269 Die Gesetzesregelung des § 4 Abs. 4a EStG ist und bleibt umstritten. Der Beitrag des Gesetzgebers zur Neuregelung im StÄndG 2001 beweist nur zu sehr, welches Streitpotenzial in der Vorschrift steckt. Eine verfassungsrechtliche Kontrolle dürfte sehr wahrscheinlich sein. In einem Teilbereich hat nunmehr das FG ...