Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2022 . Seite: 111
1. Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer KapG eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der KapG an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 S. 2 KStG sein. 2. Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer KapG i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auszulösen, ...