Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 445
I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 1/1999 über das Gesetz "Zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" sowie über zwei Entscheidungen des BAG zur Scheinselbständigkeit berichtet. Kritik am Korrekturgesetz läßt Nachbesserung erwartenKritik am Korrekturgesetz läßt Nachbesserung erwarten Das zum 1.1.1999 in Kraft getretene Gese ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 459
Eine ETW ist auch dann mit Bezugsfertigkeit i.S.d § 7 Abs. 5, 5a EStG "fertiggestellt", wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein bürgerlich-rechtliches Wohneigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist. BFH v. 26.1.1999 - IX R 53/96, DStR 1999, 892 Der Kl. hatte mit notariellem Kaufvertrag vom 29.01.1992 eine bereits Ende 1991 fertiggestellte ETW erworben. Der Verkäufer hatte zum gleichen Zeitpunkt (29.1.1992) eine ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 461
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb wird nicht zerschlagen, wenn die Hofstelle auf den Hoferben übergeht, aber der testamentarische Alleinerbe Stückländereien in beträchtlichem Umfang bewirtschaften kann. BFH v. 18.3.1999 - IV R 65/98, DStR 1999, 927 Ein Landwirtsehepaar hatte zwei Adoptivsöhne. Der eine erbte nach dem Tode des Vaters in 1971 de ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 463
Im Falle der Geltendmachung des WK-Pauschbetrages des § 9 a S. 1 Nr. 2 EStG gehören nicht nur die Kaltmieten, sondern auch die vereinnahmten Mietnebenkosten zu den Einnahmen aus VuV. Nds. FG v. 22.7.1998 - III 347/97, DStRE 1999, 421 (Rev. beim BFH, Az.: IX R 69/98) Zur Erinnerung: Der (inzwischen wieder aufgehobene) § 9 a S. 1 Nr. 2 EStG sah einen WK-P ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 465
Im Einzelfall kann auch ein Vorbehaltsnießbrauch zu wirtschaftlichem Eigentum führen. Nieders. FG vom 7.7.1998 - I 789/97, n.v. Bei der Einräumung von Nießbrauchsrechten geht es steuerrechtlich vor allem um die Zurechnung zu einer Einkunftsart. Steuerrechtlich sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der über die der Einkunftsquelle entsprechenden Leistungen im Innenverhältnis disponieren kann. Dabei ist die zivilrechtliche Rechtsposit ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 467
Die Unterkapitalisierung einer GmbH rechtfertigt für sich allein keinen Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter. BAG v. 10.02.1999 - 5 AZR 677/97, GmbHR 1999, 655 I. Kein Haftungsdurchgriff bei Unterkapitalisierung Die Bundesanstalt für Arbeit hatte den Gesellschafter auf Erstattung des von ihr gezahlten Konkursausfallgeldes verklagt, weil nach ihrer Auffassung die GmbH unterkapitalisiert gewesen war. Das ArbG hatte der Klage s ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 471
Voraussetzung für die erstmalige Festsetzung des verbleibenden Verlustabzugs Der BFH hat in einem Urteil v. 9.12.1998 (BFH DStR 1999, 666) zum Wechselspiel zwischen ESt-Bescheid und Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs Stellung genommen: Gemäß § 10 d Abs. 3 S. 4 EStG sind Feststellungsbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn sich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust und/oder der in Anspru ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 474
Berücksichtigung offener Gewinnausschüttungen bei der Verzinsung der KSt nach § 233 a AO Der BFH hat in einem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 19.3.1998  durch Gerichtsbescheid, der nicht die Wirkung eines Urteils erlangte, die Auffassung vertreten, daß der abweichende Zinslauf nach § 233 a Abs. 2a AO  zumindest bei einer erstmaligen Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr nicht gerechtfertigt sei. Nach § ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 478
Kinderbetreuungskosten Aus dem Beschluß des BVerfG vom 29.5.1990 (BStBl II 1990, 653) ergeben sich weitere Konsequenzen für die steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Beurteilung der jetzigen Kinderbetreuungskosten. Der Gesetzgeber hatte im JStG 1997 die Anrechnung einer zumutbaren Belastung i.S.v. § 33 EStG weiter bestimmt. Im Beschluß vom 10.11.1998 (HFR 1999, 213) hat das BVerfG darauf hingewiesen, daß diese anzurechnende zumutbare Belastung nicht zu berücksichtigen sei. Dies ...