Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 418
FG - Entscheidungen zu verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Mindestbesteuerung I. Zur Erinnerung Im AktStR 2001, 455 berichteten wir darüber, dass der BFH  in einem (Aussetzungs-)Verfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3 S. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verneint hat. Danach widerspricht die Mindestbesteuerung nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlich ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 422
Zum Schuldzinsenabzug bei Darlehensverträgen zwischen einer PersG und der Tochter des beherrschenden Gesellschafters aufgrund vorangegangener Schenkung im Rahmen eines Gesamtplans. BFH-Urt. v. 22. 1.2002 - VIII R 46/00, BFH/NV 2002, 844 I. Zur Erinnerung Im AktStR 1999, 555 hatten wir die Rspr. des BFH zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen i.R.d. schenkweisen Zuwendung von Darlehensforderungen ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 427
Zulässigkeit von Auskunftsersuchen zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen aus Neuemissionen BFH-Beschl. v. 21.3.2002 - VII B 152/01, BFH/NV 2002, 830 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2000, 519 sowie AktStR 2001, 283 und 612 berichteten wir über die neueste BFH- und FG - Rspr. zur Zulässigkeit von Auskunftsersuchen, die auf die Ermittlung von Spekulationsgewinnen aus sog. Neuemissionen abzielen. Die hi ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 445
Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG entfällt auch dann, wenn die Summe der anderen Einkünfte des ArbN deshalb positiv ist, weil innerhalb des Kj von einer geringfügigen zu einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit übergegangen wird. I. BFH-Beschl. v. 26.3.2002 - VI B 1/02, BStBl II 2002, 361 1. Sachverhalt Die Klin. hatte in d ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 449
1. Verwaltungsanweisungen, die lediglich gesetzesauslegenden Charakter haben, sind nicht nach dem Regelungsverständnis der Verwaltung auszulegen. 2. Ob Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wegen Fahrtätigkeit zu gewähren sind, entscheidet sich nach dem konkreten Einsatz des betreffenden ArbN. BFH-Urt. v. 10.4.2002 - VI R 154/00, BFH/NV 2002, 865 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Kl. war Rettungsassistent bei de ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 451
1. Die Gewährung des Pflege-Pauschbetrages wird durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegepersonen im Zusammenhang mit der Pflege, sei es als - steuerfreie - Pflegevergütung, sei es als Aufwendungsersatz, und unabhängig von deren Höhe ausgeschlossen. 2. Die Weiterleitung des Pflegegeldes an die Pflegeperson ist unschädlich, wenn die Pflegeperson ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 454
Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nichtehelichen Kindern können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert. BFH-Urt. v. 4.12.2001 - III R 31/00, BStBl II 2002, 382 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Kl. ist Vater der im Jahr 1992 ge ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 457
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG erteilt wird, weil der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint, darf dem Stpfl. die Verletzung von steuerlichen Pflichten, die er vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30.8.2001 begangen hat und die in keinem Bezug zum Zweck des Gesetzes stehen, nicht entgegengehalten werden. Nds. FG, ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 159
A. Vorbemerkungen LiebhabereiLiebhaberei Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen hat in der Vergangenheit häufig zu Streitigkeiten zwischen Stpfl. und der FinVerw geführt. Kern der Auseinandersetzungen war vor allem die Frage, ob bei längerfristigen WK-Überschüssen (Verlusten) eine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt. Unklar w ...