Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 141
Das Unionsrecht gestattet es den Mitgliedstaaten, zum Zweck der Vorsteueraufteilung einen vom Umsatzschlüssel abweichenden Aufteilungsschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung des Pro-rata-Satzes. EuGH, Urt. v. 8.11.2012 - C-511/10, BLC Baumarkt ./. FA Hildesheim, DStR 2012, 2333 I. Vorbemerkung 1. Vorsteueraufteilung nach nationalem Recht Werden Ei ...