Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 455
Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG) von 100.000 EUR ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen ./. 1 EUR und ./. 100.000 EUR, dann ist ein Viertel dieser Summe dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (negativ ...