H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 151
Vermietung von Sportanlagen Nach der bisherigen Rspr. des BFH ist die Vermietung eines Tennisplatzes in der Halle als steuerfreie Grundstücksvermietung  und als stpfl. Vermietung von Betriebsvorrichtungen  anzusehen.  Mit Beschl. v. 21.10.1999  hat der BFH den BMF zum Beitritt aufgefordert. Der BFH will offensichtlich seine Rspr. ändern und nunmehr die Überlassung von Tennisplätzen in der Halle als eine einheitliche sonstige Leistung ansehen, die im vollen Umfang umsatzsteuerpflichtig ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 153
Vorsteuerabzug auf den privat genutzten Gebäudeteil? Vor dem BFH ist die Rechtsfrage anhängig, ob ein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil abzugsfähig ist, wenn das gesamte Gebäude entsprechend dem Urt. des EuGH vom 4.10.1996  dem Unternehmen zugeordnet worden ist. Teilweise wird in der Literatur  die Auffassung vertreten, dass die Zuordnung zum Unternehmen den vollen Vorsteuerabzug begründet und damit der Eigenverbrauch nunmehr  steuerpflichtig ist. Die Steuerbefreiung ...