AktStR
Vorschriften
Rechtsprechung
Über das AktStR
Heft-Nr.
4 / 2002 (25)
Rubrik
AktStR-Themen (25)
Rechtsgebiet
AO (4)
EStG (13)
EigZulG (1)
ErbStG (2)
FGO (1)
KStG (1)
UStG (3)
1
2
3
4
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 1
A. Vorbemerkung BV-Eigenschaft von WGBV-Eigenschaft von WG Sollen Aufwendungen für ein WG als BA nach § 4 Abs. 4 EStG in Abzug gebracht werden, setzt dies voraus, dass das WG dem BV des Stpfl. zuzurechnen ist. Das BV ist damit Grundlage für die Gewinnermittlung bei den Einkunftsarten des § 2 Abs.1 Nr.1 bis 3 EStG, also - Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a EStG), - Gewerbebe ...
mehr...
Einlagen zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 15
A. Vorbemerkung I. Zielsetzung des § 15 a EStG Begrenzung des Verlustausgleichs auf die HaftungshöheBegrenzung des Verlustausgleichs auf die Haftungshöhe § 15 a EStG soll bei beschränkt haftenden Gesellschaftern die Möglichkeit einschränken, Verluste mit anderen positiven Einkünften auszugleichen oder von diesen nach Maßgabe des § 10 d EStG abzuziehen, soweit sie den Haftungsrahmen des beschränkt hafte ...
mehr...
Schuldzinsenabzug bei teilweise fremdfinanzierten Wertpapieren
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 33
A. Vorbemerkungen ÜberschusserzielungsabsichtÜberschusserzielungsabsicht I. Einkünfte aus Kapitalvermögen Der Tatbestand der Einkunftserzielung nach § 20 EStG ist erfüllt, wenn während der Gesamtdauer des Kapitaleinsatzes aus der Kapitalanlage ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten ist. In Ermangelung der erforderlichen Einkünfteerzielungsabsicht liegen folglich keine ...
mehr...
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 45
A. Vorbemerkungen Einkünfte aus VuV (§ 21 Abs. 1 EStG) weisen gegenüber anderen Einkunftsarten die Besonderheit auf, dass sich die Einkünfteerzielung meist über längere Zeiträume - häufig Jahrzehnte - erstreckt und oftmals zunächst jahrelang WK-Überschüsse anfallen, weil mit Immobilien, insb. solchen mit hohem Fremdfinanzierungsanteil, i.d.R. erst nach sehr langen Zeiträumen eine Rendite zu erwirtschaften ist. Ansonsten setzt die Erzielung von VuV ...
mehr...
Anteilsveränderungen im Rahmen des § 8 Abs. 4 KStG
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 67
A. Vorbemerkungen Verlustabzug/Verlustrücktrag/VerlustvortragVerlustabzug/Verlustrücktrag/Verlustvortrag Erzielen KapG einen Verlust, kann dieser gem. § 8 Abs. 1 KStG entweder in den Grenzen des § 10 d Abs. 1 EStG in einen früheren Veranlagungszeitraum zurückgetragen und dort mit positiven Einkünften ausgeglichen oder gem. § 10 d Abs. 2 EStG vorgetragen werden. Ein Gewerbeverlust ...
mehr...
Steueränderungsgesetz 2003: Vorsteuerabzug aus Fahrzeugkosten
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 87
Steueränderungsgesetz 2003 - Rechtsfolgen aus der Streichung des § 15 Abs. 1 b UStG zum 1.1.2004 I. Zur Erinnerung In AktStR 4/2003 hatten wir über die geplanten Änderungen des UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 berichtet. Danach war u.a. vorgesehen, den § 15 Abs. 1 b UStG zum 1.1.2004 zu streichen, was zwischenzeitlich auch geschehen ist. Fraglich ist allerdings, welche Rechtsfolgen sic ...
mehr...
Steueränderungsgesetz 2003: BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen (Übergangsregelung)
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 91
Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.7.2004 ausgestellt wurden. BMF-Schreiben v. 19.12.2003 - IV B 7 - S 7300 - 75/03, DStR 2004, 90 I. Zur Erinnerung In AktStR 4/2003 hatten wir ausführlich über die - seinerzeit noch geplanten, später aber im Wesentlichen so umgesetzten - Änderungen der §§ 14 ff ...
mehr...
Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschalen
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 97
Versagung des Vorsteuerabzugs aus Reisekostenpauschalen ist zulässig. FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.2002 - 5 K 2545/00, EFG 2003, 813, nicht rkr. (Az. des BFH V R 4/03) I. Zur Erinnerung Durch das SteuerentlG 1999/2000/2002 hatte der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 a Nr. 2 UStG einen Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten geregelt. Danach waren nicht mehr abziehbar Vorsteuerbeträge auf: "Reisekosten des Unternehmers und seines P ...
mehr...
Neues BMF-Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen
AktStR: Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover, 2004 S. 101: Neues BMF-Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen Neues BMF-Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover Jahrgang: 2004 . Seite: 101 Zur Frage der Überschusserzielungsabsicht bei ausschließlicher Vermietung einer Ferienwohnung. I. Zur Erinnerung In AktStR 1/ 2003 hatten wir über ein BMF-Schreiben berichtet, das die Frage der Überschusserzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietung und Verpachtung sowie die einkommensteuerliche Behandlung von Ferienwohnungen zum Gegenstand hatte . Die FinVerw hatte hierin insb. auf die neue Rspr. des BFH zur Vermietung von Ferienwohnungen reagiert , diese aber nur teilweise umgesetzt. Der BFH hatte unter Änderung seiner bisherigen Rspr. entschieden, dass der Stpfl. bei einer ausschließlichen Vermietung einer Ferienwohnung im Grundsatz immer mit Einkünfteerzielungsabsicht handelt, also - abgesehen von krassen Ausnahmefällen - keine "Liebhaberei" vorliegt. Die FinVerw hatte demgegenüber im BMF-Schreiben vom 14.10 2002 eine einschränkende Auffassung vertreten. Die Überschusserzielungsabsicht sei trotz dauernder Vermietung zu prüfen, wenn besondere Beweisanzeichen für deren Fehlen gegeben seien. Das bejahte die FinVerw dann, wenn - die Überschusserzielungsabsicht bei einer Vermietung in Eigenregie nicht oder nicht überzeugend nachgewiesen werden könne, - Jahre mit ausschließlicher Vermietung und Jahre mit gelegentlicher Selbstnutzung sich abwechselten oder - Höhe und Dauer der WK-Überschüsse - auch bei ausschließlicher Vermietung über eine Vermittlungsorganisation - der Annahme der Überschusserzielungsabsicht widersprächen. In einer neueren Entscheidung hatte sich der BFH ausdrücklich gegen diese Auffassung des BMF gewandt und erneut entschieden, dass bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung - auch beim Vermieten in Eigenregie - ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Stpfl. auszugehen sei . Außerdem hatte der BFH darauf hingewiesen, dass bei einer teils selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung - nach Aufteilung der auf die Selbstnutzung und die Vermietung entfallenden Kosten - durch eine Prognose festzustellen sei, ob in einem Zeitraum von 30 Jahren aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden könne. Die FinVerw hat - nach über einem Jahr des Nachdenkens - jetzt auf diese neue Rspr. des BFH reagiert und sie im Wesentlichen umgesetzt. Das BMF-Schreiben vom 14.10.2002 ist zu diesem Zweck in zwei Punkten überarbeitet worden, nämlich hinsichtlich der - ausschließlichen Vermietung einer Ferienwohnung und - des Prognosezeitraumes. II. BMF-Schr. v. 20.11.2003 - IV C 3 - S 2253 - 98/03 II, BStBl I 2003, 640 1. Ausschließliche Vermietung Die FinVerw geht jetzt - der BFH-Rspr. folgend - auch davon aus, dass bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der restlichen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen ist. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob die Vermietung durch den Stpfl. in Eigenregie oder über einen Vermittler erfolgt. Dies gilt allerdings unter der Einschränkung, dass dem Stpfl. die Feststellungslast zur ausschließlichen Fremdvermietung obliegt. Dazu sind in dem BMF-Schreiben insgesamt vier Punkte angeführt, die der Stpfl. glaubhaft zu machen hat: - Der Stpfl. hat die Entscheidung über die Vermietung einer Ferienwohnung einem ihm nicht nahe stehenden Vermittler übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen. - Die Ferienwohnung befindet sich im ansonsten selbst genutzten Objekt des Stpfl. oder in unmittelbarer Nähe zu seiner selbst genutzten Wohnung. - Der Stpfl. hat an demselben Ort mehr als eine Ferienwohnung und nutzt nur eine dieser Wohnungen für eigene Wohnzwecke oder in Form der unentgeltlichen Überlassung. Nach Meinung des BMF kann davon ausgegangen werden, wenn Ausstattung und Größe einer Wohnung auf die besonderen Verhältnisse des Stpfl. zugeschnitten sind. - Die Dauer der Vermietung entspricht dem Durchschnitt der Vermietungen in der am Ferienort üblichen Saison. Bei einer "zu geringen Zahl der Vermietungstage" ist der Stpfl. verpflichtet, die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit durch gesteigerte Werbemaßnahmen - z.B. häufige Zeitungsanzeigen - nachzuweisen. 2. Aufenthalte des Stpfl. in der Wohnung Kurzfristige Aufenthalte des Stpfl. in der Ferienwohnung beeinflussen die Überschusserzielungsabsicht nicht, wenn die Wohnung zum Zwecke bestimmter Anlässe aufgesucht wird: - Wartungsarbeiten, - Schlüsselübergabe an Feriengäste, - Reinigung bei Mieterwechseln, - Allgemeine Kontrolle der Wohnung, - Beseitigung der durch Mieter verursachten Schäden, - Durchführung von Schönheitsreparaturen oder - Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Diese Umstände waren auch bereits im BMF-Schreiben vom 14.10.2002 enthalten. Die FinVerw schränkt die genannten Anwesenheitszwecke jedoch in dem neuen Schreiben für die Fälle ein, dass - Familienmitglieder oder Dritte den Stpfl. begleiten oder - der Aufenthalt länger als einen Tag dauert. In diesen Fällen hat der Stpfl. nachzuweisen, dass der Aufenthalt während der normalen Arbeitszeit vollständig mit Arbeiten für die Wohnung ausgefüllt war. III. Anmerkung Das neue BMF-Schreiben ist im Grundsatz zu begrüßen, soweit jetzt die BFH-Rspr. zur Überschusserzielungsabsicht bei ausschließlicher Vermietung umgesetzt wird. Gleichwohl lässt der Erlass nach wie vor das Misstrauen der FinVerw gegen Stpfl. mit Ferienwohnungen erkennen. So werden m.E. dem Stpfl. unverhältnismäßige Nachweispflichten für den Fall auferlegt, dass er länger als einen Tag in seiner Ferienwohnung verbleibt: Wie soll der Stpfl. den Nachweis erbringen, dass "der Aufenthalt ... vollständig mit Arbeiten für die Wohnung" ausgefüllt war? Was bedeutet " vollständig"? Ist etwa ein Mittagessen oder das Gespräch mit einem Nachbarn bereits schädlich? Im Ergebnis hat sich dadurch das Problem der Besteuerung von Ferienwohnungen trotz der positiven Entscheidungen des BFH nicht entschärft. Die FinVerw verlagert die Probleme lediglich auf eine andere Ebene. Es steht zu befürchten, dass sich die Finanzgerichte weiterhin mit der Problematik der Besteuerung von Ferienwohnungen befassen werden müssen. BMF-Schr. v. 14.10.2002 - IV C 3 - S 2253 - 77/02, BStBl I 2002, 1039. BFH-Urt. v. 6.11.2001 - IX R 97/00, BStBl II 2002, 726. BFH-Urt. v. 5.11.2002 - IX R 18/02, BStBl II 2003, 914.
mehr...
1
2