12
Dipl.-Finw. (FH) Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
Jahrgang: 2021 . Seite: 479
Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlag ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2021 . Seite: 493
Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021, BGBl I 2021, 986 I. Vorbemerkungen 1. Einführung Im Mai 2021 wurde ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes von BT und BR beschlossen. Die Finanzminister der Länder hatten nach einer fast 2,5-jährigen Vorbereitungsphase im Jahr 2019 das BMF gebeten, die von der Fi ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 515
Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. BFH-Urt. v. 17.11.2020 - I R 72/16, BFH/NV 2021, 863 I. Vorbemerkungen Die vorliegende Entsche ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 531
1. Eine noch nicht voll beendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen. 2. § 6 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 543
1. Die ortsübliche Marktmiete ist grds. auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. 2. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mithilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S.d. § 558 a Abs ...

Dipl.-Finw. (FH) Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
Jahrgang: 2021 . Seite: 553
Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82 b EStDV auf mehrere Jahre verteilt, und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (entgegen R 21.1 Abs. 6 S. 2 und 3 EStR 2012). BFH-Urt ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 565
1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 1.1.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Stpfl., der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteu ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2021 . Seite: 587
1. Nach § 22 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der i.R.e. qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (Rückwirkungsfiktion). Die Korrektur eines bereits bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids zur Erfassung eines durch die Veräußerung ausgelösten Einbringungsgewinns II gem. § 175 ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 599
1. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an dessen Arbeitnehmer nicht in den Anwendungsbereich der MwStSystRL fällt, wenn dieser Umsatz keine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt. 2. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL findet dagegen auf einen solchen Umsatz Anwendung, we ...

12