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Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 185
Beinhaltet die Regelung des § 3 Nr. 72 S. 2 EStG nicht nur eine Befreiung von der Gewinnermittlungspflicht, sondern auch ein Gewinnermittlungsverbot, das einen Betriebsausgabenabzug für die im Jahr 2022 in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage geleistete Umsatzsteuernachzahlung für das Jahr 2021 ausschließt? Gericht: BFH Aktenzeichen: III R 35/24 Vorinstanz: FG Nürnberg, Urt. v. 19.9.2024 - 4 K 1440/23, EFG 2 ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 187
Zur Frage, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefre ...

AktStR: Redaktion AktStR, 2025 S. 189: Lohnsteuerliche Behandlung des Geldkartenmodells, § 8 Abs. 4 EStG Lohnsteuerliche Behandlung des Geldkartenmodells, § 8 Abs. 4 EStG Redaktion AktStR Jahrgang: 2025 . Seite: 189 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. 1. Genügt die Gehaltsumwandlung nach dem so genannten Geldkartenmodell zu einem gewährten Sachbezug (im Streitjahr monatlich 44 Euro) nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis i.S.v. § 8 Abs. 2 S. 11 i.V.m. § 8 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG, da es an einem „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ mangelt? 2. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, Nr. 65) neu eingeführten § 8 Abs. 4 EStG rückwirkend für den Lohnsteuerabzug ab Beginn des Jahres 2020. Gericht: BFH Aktenzeichen: VI R 28/24 Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.8.2024 - 3 K 1285/22, EFG 2024, 2077 Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzüge vom … (Zeitraum Januar bis … 2020) für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Lohnsteuerliche Behandlung des Geldkartenmodells - § 8 Abs. 4 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, den angefochtenen Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzüge ersatzlos aufzuheben. Begründung Der angefochtene Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzüge ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Zu Unrecht gehen Sie davon aus, dass eine Gehaltsumwandlung i.R.e. Geldkartenmodells im Streitzeitraum nicht lohnsteuerfrei ist, weil das Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Abs. 4 EStG nicht erfüllt sei, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert werde. Die rechtliche Handhabung des Einspruchsführers, bei der der monatliche Arbeitslohn um 44 EUR reduziert und das Kreditkartenkonto des Arbeitnehmers (zur Verwendung von Sach- und Dienstleistungen) entsprechend aufgeladen wurde, entspricht den Vorgaben der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 1.8.2019 - VI R 32/18, BStBl II 2020, 106). Danach werden Sachbezüge und Zuschüsse für eine Beschäftigung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht (§ 8 EStG). Erst im Jahressteuergesetz 2021 vom 21.12.2020 wurde in § 8 EStG ein Absatz 4 angefügt, mit dem das Merkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ definiert wurde. Es kann dahinstehen, ob seither das „Zusätzlichkeitserfordernis“ nicht mehr erfüllt ist. Denn die in § 52 Abs. 1 EStG angeordnete rückwirkende Gesetzesanwendung für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2019 ist verfassungswidrig. Es handelt sich um eine echte - und damit unzulässige - Rückwirkung eines belastenden Gesetzes. Da die streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines beim BFH unter dem Az VI R 28/24 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch FG; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.8.2024 - 3 K 1285/22, EFG 2024, 2077), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in

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Jahrgang: 2025 . Seite: 191
Zur Frage der steuerlichen Behandlung von erhaltenen Zahlungen für die Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen. Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 14/24 Vorinstanz: FG Köln, Urt. v. 29.2.2024 - 7 K 95/23, Juris Einkommensteuerbescheid … vom … für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsn ...

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Jahrgang: 2025 . Seite: 193
Vermietung einer Ferienwohnung in den zwei Streitjahren an ausschließlich wechselnde Feriengäste - Hier zur Frage der Konkretisierung der Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht anhand der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum, wenn die ortsübliche Vermietungszeit in den zwei Streitjahren um mehr als 25 % unterschritten wird. Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R ...

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Jahrgang: 2025 . Seite: 195
1. Ein Grundstückseigentümer bestellt ein Erbbaurecht (Grundbesitz mit aufstehenden Gebäuden) zugunsten der klagenden Grundstücksgemeinschaft, die wiederum die Erbbauflächen mit den von ihr sanierten Gebäuden an den Grundstückseigentümer vermietet. Nach 10 Jahren kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestellung Erbbaurecht sowie Vermi ...

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Jahrgang: 2025 . Seite: 197
1. Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten. 2. Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen auf Automärkten angesichts der Rückausnahmevorschrift in § 4 Nr. 12 S. 2 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Leistung? Gericht: BFH Aktenzeichen: V R 4/24 Vorinstanz: FG München, Urt. v. 30.1.2024 - 5 K 1078/23, EFG 2024, 1067 Umsa ...

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Jahrgang: 2025 . Seite: 199
Genehmigung der Ist-Besteuerung nach § 20 S. 1 Nr. 3 UStG für freiwillig buchführende Steuerpflichtige. Gericht: BFH Aktenzeichen: V R 16/24 Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urt. v. 9.7.2024 - 9 K 86/24, Juris Ablehnung des Antrags auf Genehmigung der Ist-Besteuerung vom … für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Genehmigung der Ist-Besteuerung ...

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Jahrgang: 2025 . Seite: 201
Sind für die Anwendung des § 13 b ErbStG alle Aktiva und Passiva eines Gewerbebetriebs einschließlich der im Betriebsvermögen (und nicht als Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens) enthaltenen Grundstücke zeitgleich zu übertragen? Gericht: BFH Aktenzeichen: II R 18/24 Vorinstanz: FG München, Urt. v. 14.6.2023 - 4 K 1481/22, EFG 2024, 309 Schenkungsteuerbescheid vom … für Frau/Herrn … ...

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