Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 187
A. Vorbemerkungen Geringfügigkeitsgrenze von 10 %Geringfügigkeitsgrenze von 10 % Der BFH hat in seiner neueren Rspr. wiederholt entschieden, dass eine nur geringfügige Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit eines Freiberuflers einer Steuerbegünstigung bei einer Pr ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 197
A. Vorbemerkungen Vermögensübergabevertrag Vermögensübergabevertrag Nach § 10 Abs.1 Nr. 1 a EStG sind als Sonderausgaben, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und dauernden Lasten abziehbar, die nicht mit Einkünften im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, "die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben." Dauernde Lasten sind dabei in vollem Umfang abziehbar. Dem Korrespondenzprinzip entsprechend sind sie beim Berecht ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 263
Verfassungsrechtliche Fragestellungen bei der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EstG I. Zur Erinnerung Im AktStR 2001, 11 hatten wir ausführlich über das BMF-Schreiben zur Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen1 berichtet. Neben vielen neuen Rechtsfragen, die sich durch die Neuregelung des § 23 EStG ergeben haben, h ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 277
Weiterführende Entscheidungen des BFH zu aktuellen Problemen des Kindergeldes I. Zur Erinnerung Im AktStR 1/2001 berichteten wir über drei grundlegende BFH-Urteile zum Kindergeld: Über die Auslegung des Begriffs der Einkünfte in § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, über die Frage, ob Einnahmen in Höhe des Versorgungs- und des Sparer-Freibetrages kindergeldschädliche Bezüge sind, sowie darüber, ob bei Ermittlung der Einkünfte und Bezüge von Kinde ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 325
Beschränkter Sonderausgabenabzug Der beschränkte Sonderausgabenabzug kommt wieder in das Blickfeld einer verfassungsrechtlichen Überprüfung. Seit vielen Jahren wird der zu geringe Abzug der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des § 10 Abs. 3 EStG kritisiert. Bislang haben diese Einwände weder den BFH noch das BVerfG bewegen können, eine Korrektur des beschränkten Abzuges der Vorsorgeaufwendungen vorzunehmen. Nunmehr haben zwei Senate des BFH den Bundesminister für Finanzen aufge ...