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Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 1
Ausgewählte Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 und deren Auswirkungen in der Praxis I. Vorbemerkung Der Entwurf dieses Gesetzes wurde bereits im März 2015 unter dem Titel ... Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur A ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 19
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstages und der Bestellung zum Steuerberater. BFH-Urt. v. 8.7.2015 - VI R 46/14, BStBl II 2015, 1013 I. Vorbemerkungen 1. Aufteilungsverbot Nach dem objektiven Nettoprinzip sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, BA (§ 4 Abs. 4 EStG). In gleicher Weise sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sich ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 29
Die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch dann, wenn die jeweilige Hin- oder Rückfahrt durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird, gleichwohl aber als Ziel und Zweck der Fahrt das Erreichen der Wohnung oder der Betriebsstätte im Vordergrund steht ("Dreiecksfahrten"). Die für den Umweg entstand ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 39
Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das - von den Eltern und dem Kind - bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann. BFH-Urt. v. 3.9.2015 - VI R 9/15, BFH/NV 2016, 113 I. Vorbemerkungen 1. Allgemeines Die ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 81
Fehler bei der Auslegung oder (Nicht-)Anwendung einer Rechtsnorm schließen die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit und damit die Anwendung des § 129 AO aus. § 129 AO ermöglicht auch dann nicht die Berichtigung "vermeintlicher" mechanischer Fehler des Steuerpflichtigen, welche tatsächlich auf der unzutreffenden Anwendung einer Rechtsnorm beruhen, wenn sie aus der Sicht der den Fe ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 91
Die Finanzbehörde darf sich erst dann unmittelbar an andere Personen als den Beteiligten (sog. Dritte) wenden, wenn sie es i.R.e. vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen als zwingend ansieht, dass der Versuch der Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 101
Entsprechend der Funktion der verbindlichen Auskunft im Besteuerungsverfahren, dem Steuerpflichtigen Planungs- und Entscheidungssicherheit, d.h. Rechtssicherheit hinsichtlich der Einschätzung eines geplanten Sachverhalts bzw. Vertragsmodells durch die Finanzbehörde zu verschaffen, regelt die verbindliche Auskunft lediglich, wie die Finanzbehörde eine ihr zur Prü ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 113
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. BFH-Urt. v. 21.10.2015 - XI R 40/13, DStR 2016, 60 I. Vorb ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 123
Das Merkmal "vollständige Anschrift" in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erfüllt nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. BFH-Urt. v. 22.7.2015 - V R 23/14, BStBl II 2015, 914 Die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis i.S.d. § 14 c A ...

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