Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2014 . Seite: 689
1. Das Ermessen zur Festsetzung eines Verzögerungsgelds wird fehlerhaft ausgeübt, wenn ausgehend von einer Vorprägung des Ermessens jede Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO) - unabhängig davon, ob den Steuerpflichtigen ein Schuldvorwurf trifft - grundsätzlich zur Festsetzung eines Verzögerungsgelds führt. 2. Gleiches gilt, wenn früheres Verhalten des Steu ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 699
1. Als Haftungsschuldner i.S.v. §§ 34, 69 AO kommt auch ein zwischenzeitlich ausgeschiedener Geschäftsführer in Betracht, wenn er ungeachtet der erkennbar entstehenden Steueran-sprüche für deren spätere Tilgung im Zeitraum der Fälligkeit keine Sorge trifft. 2. Haftungsbegründend ist die Verletzung der Mittelvorsorgepflicht, wenn er in der Lag ...