Redaktion AktStR
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
In AktStR 3/2007  hatten wir die durch die Referentenentwürfe des JStG 2008 beabsichtigte Neuregelung des § 42 AO vorgestellt, die in mehreren Punkten radikale Verschäfung vorsah. Die Empörung im steuerjuristischen Schrifttum  und die Kritik der Verbände haben das Bundeskabinett am 8.8.2007 dazu bewogen, § 42 AO zu entschärfen. Die Vorschrift hat nunmehr folgende Fassung: § 42 Steuergestaltungen "(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgegangen werden. Ein Missbrauch ...