Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 404
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Für die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sind Ausbauflächen eines Dachgeschosses als eigenständiges Aufteilungsobjekt anzusehen, wenn diese Ausbauflächen eigenständig genutzt werden. BFH-Urt. v. 25.3.2009 - V R 9/08, DStR 2009, 1258 I. Vorbemerkung 1. Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden Werden die von anderen Unternehmen bezogenen Leistungen teilweise für Umsätze verwendet, die den ...
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