Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2015 . Seite: 609
Wird eine Kapitalgesellschaft als Besitzunternehmen durch persönliche und sachliche Verflechtung mit einer Betriebsgesellschaft originär gewerblich tätig (kapitalistische Betriebsaufspaltung), ist ihr die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zu versagen. BFH-Urt. v. 28.1.2015 - I R 20/14, BFH/NV 2015, 1109 I. Vorbemer ...