Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2005 . Seite: 343
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Für einbringungsgeborene Anteile, die nicht zu einem BV gehören, ist der Freibetrag nach § 13 Abs. 2 a ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung nicht zu gewähren. BFH-Urt. v. 13.1.2005 - II R 37/03, ZSteu 2005, R 272, Haufe-Index 1331717 I. Sachverhalt Der Kl. ist Alleinerbe nach der im Jahr 1994 verstorbenen Erblasserin. Zum Nachlass gehörten sämtliche Ante ...
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