Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2018 . Seite: 119
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Es ist für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug durch den Empfänger von Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erforderlich, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. EuGH, Urt. v. 15.11.2017 - C-374/16 - Rochus Geissel, DStR 2017, 2544 EuGH, Urt. v. 1 ...
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