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Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 1
Nicht nur Ende des Jahres 2020, sondern auch im Verlauf des Jahres 2020 erfolgte eine Vielzahl von Rechtsänderungen, die zumindest teilweise der Bekämpfung der Corona-Pandemie dienten. Im Einzelnen sind die folgenden Gesetze mit steuerlichen Änderungen zu nennen: Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken g ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg|Dipl.-Finw. (FH) Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
Jahrgang: 2021 . Seite: 7
A. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) I. Ausländische Leistungen, die mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vergleichbar sind (§ 3 Nr. 1 und 2 EStG) Nach § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG sind die mit den in § 3 Nr. 1 - 2 Buchst. d EStG genannten Leistungen vergleichbare Leistungen ausländischer Rech ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 115
A. Grundlagen des Investmentsteuergesetzes Der deutsche Gesetzgeber hatte bereits mit dem Investmentsteuerreformgesetz  zum Jahreswechsel 2017/2018 eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Investmentfonds eingeführt.  Bis dahin wurde ein Investmentfonds als transparent behandelt. Folglich wurden die erzielten Erträge beim Gesellschaft ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2021 . Seite: 123
A. Mehr Zeit für Umwandlungen (§ 2 UmwStG) Bei Verschmelzungen und Spaltungen wird die Umsetzung der Maßnahme von einem sehr wichtigen Detail beherrscht. Als Anlage zur HR-Anmeldung ist die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit einzureichen. Für diese Bilanz gelten die handelsrechtlichen Vorschriften über die Aufstellung, Prüfung und Feststellung. Gem. § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG darf der Stichtag der Schlussbi ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 127
A. Vorbemerkungen Durch das JStG 2020  hat es im USt-Recht tiefgreifende Änderungen gegeben.  Das UStG ist damit inzwischen fast genauso unübersichtlich geworden wie andere Steuergesetze. Allerdings - und das sei dem deutschen Gesetzgeber zugestanden - ist gerade im USt-Recht eine Änderung häufig nicht von ihm zu "verantworten", sondern es handelt sich um Vorgaben der EU, die von den Mitgliedstaaten innerhalb vorgegebener Fristen umzusetzen sin ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 185
A. Zuständigkeit in Wegzugsfällen (§ 19 AO) Durch das JStG 2020  wird § 19 Abs. 2 AO um einen Satz 3 wie folgt ergänzt: "Hat ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes aufgegeben und erzielt er im Jahr des Wegzugs keine Einkünfte i.S.d. § 49 des EStG, ist das Finanzamt örtlich zuständig, das nach den Verhältnissen vor dem Wegzug zuletzt örtlich zuständig war." N ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 205
A. Erwerb von Todes wegen in Abfindungsfällen (§ 3 Abs. 2 ErbStG) In § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG werden die Wörter "für das die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist", durch die Wörter "das der Vermächtnisnehmer angenommen hat" ersetzt. Nach der bisherigen Fassung des § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen, was als Abfindung für ein aufschiebend bedingtes, betagtes ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 239
Der deutsche Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung  das sog. Multilaterale Instrument (MLI)  in nationales Recht umgesetzt und dami ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 247
Ist der Abzugsbetrag nach § 10 f Abs. 3 EStG einmalig auf "nur ein" Gebäude des Steuerpflichtigen begrenzt oder kann der Abzugsbetrag auch für ein anderes Gebäude in einem anderen Veranlagungszeitraum in Anspruch genommen werden? Gericht: BFH Aktenzeichen: X R 22/20 Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.5.2020 - 14 ...

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