H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 335
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung der außergewöhnlichen Belastungen für  a) den Einbau eines Fahrstuhles oder b) nachträglichen Nachweis einer medizinisch notwendigen Ausgabe. zu a) Das FG Münster hat mit Urteil vom 8.12.2005 (Urt. v. 8.12.2002 - 8 K 1236/02 E, = Datev-Dok. 5001861, Haufe-Index 1492805) in einem Sonderfall den Anbau eines Behinde ...