H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 495
Höhe des Ausbildungsfreibetrags Durch das 2. FamFördG vom 16.8.2001  ist der Kinderfreibetrag um eine Ausbildungs- und Erziehungskomponente erweitert worden. Diese ab VZ 2002 geltende Regelung führte dazu, dass der Ausbildungsfreibetrag nur noch für volljährige Kinder berücksichtigt wird, die auswärtig untergebracht sind, § 33 a Abs. 2 EStG. Es soll lediglich dieser "Sonderbedarf" zusätzlich zum Kindergeld/Kinderfreibetrag gewährt werden. Die Aufwendun ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 495
Höhe des Ausbildungsfreibetrags Der Einspruch richtet sich gegen die zu geringe Höhe des Ausbildungsfreibetrages ab 1.1.2002, der den Aufwand für ein in Ausbildung befindliches Kind nicht angemessen steuermindernd berücksichtigt, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Die Anhebung des Kindergeldes um lediglich 16 EUR monatlich deckt nicht den vom Gesetzgeber anerkannten "Sonderbedarf". Das FG Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 497
Ist das Einlegen von Spiralen umsatzsteuerpflichtig, weil es sich nicht um eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG handelt? Die Entscheidungen des EuGH zu Heilbehandlungen  bringt die deutsche FinVerw und damit das USt-Recht in "unruhiges Fahrwasser". Die FinVerw versucht, mit Erlassen und "medizinischen Überlegungen" die Abgrenzung der medizinischen Leistungen von den nicht medizinisch notwendigen Leistungen zu trennen . Diese Bemühungen führen zu ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 499
Ist das Einlegen von Spiralen umsatzsteuerpflichtig, weil es sich nicht um eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG handelt? Sie haben das Einlegen von Spiralen nicht als Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG beurteilt, da diese Leistungen angeblich nicht als ärztliche oder arztähnliche Leistungen zu werten sind. Diese Beurteilung entspricht einer Entscheidung des Nds. FG v. 18.10.2007 (5 K 282/06, EFG 2008, 339). Gegen die Entscheidung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 500
Keine Steuerermäßigung i.S.d. § 35 EStG bei zu geringer Einkommensteuerschuld Die tarifliche ESt ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt . Diese vom Gesetzgeber erstmals für den VZ 2001 eingeführte steuerliche Ermäßigung läuft bei sog. "Anrechnungsüberhängen" ganz oder teilweise ins Leere. Dies ist der Fall, wenn Verluste aus anderen Einkunftsarten, die nicht aus Gewerbebetrieb i.S. ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 500
Keine Steuerermäßigung i.S.d. § 35 EStG bei zu geringer Einkommensteuerschuld ESt-Schuld beträgt 0 EUR 1a. Antrag auf einen Verwaltungsakt i.S.d. § 218 Abs. 2 AO Es wird ein Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides i.S.d. § 218 Abs. 2 AO gestellt. In diesem Abrechnungsbescheid ist über die Anrechnung der Gewerbesteuer in Höhe von ...... abzurechnen. Dieser Betrag soll angerechnet werden, weil § 35 EStG verfassungswidrig sein könnte ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 504
Reaktionen auf die Entscheidungen des BVerfG vom 13.2.2008 (realitätsgerechte Abzugsmöglichkeit von Krankenversicherungsbeiträgen)  In der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 6/2008 hatten wir auf Bedenken gegen die Entscheidung des BVerfG hingewiesen: So könnte darin, dass das Gericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Neuregelung bis zum 1.1.2010 gewährt hat, ein Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ode ...