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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 356
Zu den Voraussetzungen einer leichtfertigen Steuerverkürzung durch eine Steuerfachangestellte, wenn das FA den von ihr grob fahrlässig unzutreffend ermittelten Gewinn eines Stpfl. bei der Veranlagung übernimmt. BFH-Urt. v.19.12.2002 - IV R 37/01, BFH/NV 2003, 676 I. Sachverhalt Der Kl. erzielte als Facharzt und Chefarzt eines Krankenhauses im Streitjahr 1990 Einkünfte aus sel ...

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