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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 266
1. Die Rücknahme eines Einspruchs verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und kann nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden. 2. Versäumt es das FA, einen Dritten gem. § 174 Abs. 5 AO am Verfahren zu beteiligen, und scheidet deshalb dem Dritten gegenüber die Änderung eines Steuerbescheids nach § ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2010 . Seite: 273
1. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Stpfl. ihrer Art nach nicht erwartet werden kann. 2. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (RA, StB usw.) selbst stattfindenden Ap, jedoch kann das FA grds. die Vorlage der zu ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 108
Eine die Berichtigung nach § 129 AO ermöglichende offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare Unrichtigkeit des Stpfl. als eigene übernimmt. Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich ohne Weiteres aus der Steuererklärung des Stpfl., deren Anlagen sowie d ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 116
Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Stpfl. nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Führt der Stpfl. Aufzeichnungen, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist, so sind die Aufzeichnungen dann nicht gem. § 146 Abs. 6 AO "für die Besteuerung von Bedeutung", wenn sie der Besteuer ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 435
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) BMF-Schr. v. 2.1.2009 - IV A 3 - S 0062/08/10007, BStBl I 2009, 8 Vorläufige Steuerfestsetzung und Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren BMF-Schr. v. 1.4.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010, BStBl I 2009, 510 I. Vorbemerkungen Die FinVerw hat mit BMF-Schr. v. 2.1.2009  den Anwendungserlass zur AO erneut ergänzt und geändert. Die ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 443
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-GF nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen LSt. Sind im Zeitpunkt der LSt-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der LSt vorhanden, besteht die Verpflichtung des GF zu deren Abführung solange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 295
Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig. § 30 a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von P ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 138
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Eingang einer Selbstanzeige grds. berechtigt und verpflichtet, ein Strafverfahren zum Zwecke der Prüfung der Straffreiheit einzuleiten. Eine derartige Strafverfahrenseinleitung hemmt den Anlauf der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen nach § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO. Eine Strafverfahrenseinleitung, di ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 586
Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert und dabei insbesondere Ergänzungen zur Neuregelung des § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten) eingefügt. BMF-Schr. v. 17.7.2008 - IV A 3 - S 0062/08/10006, BStBl I 2008, 694 I. Vorbemerkungen Durch das JStG 2008 wurde u.a. § 42 AO umfassend geändert.   Die Neufassung hat einen in d ...

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