Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2015 . Seite: 337
Die infolge eines Wechsels im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungs(neben)kosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar. BFH-Urt. v. 2.9.2014 - IX R 50/13, BStBl II 2015, 260 I. Vorbemerkungen 1. Grundsätze In den letzten Jahren nehmen die grunderwerbsteuerlichen Risiken  ...