Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 161
A. Vorbemerkungen Der Bundesrat hat am 12.10.2007 der Neufassung der LStR 2008 zugestimmt . Die neuen LStR berücksichtigen Gesetzesänderungen, zwischenzeitlich ergangene BMF-Schr. sowie die jüngste Rspr. des BFH. Sie enthalten Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2007Lohnza ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 317
Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahe stehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahe stehende Person gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Eine gemischte freigebige Zuwendung kann jedoch im Verhältnis der GmbH zur nahe stehenden Person gegeben sein. BFH-Urt. v. 7.11.2007 - ...