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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 427
Zulässigkeit von Auskunftsersuchen zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen aus Neuemissionen BFH-Beschl. v. 21.3.2002 - VII B 152/01, BFH/NV 2002, 830 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2000, 519 sowie AktStR 2001, 283 und 612 berichteten wir über die neueste BFH- und FG - Rspr. zur Zulässigkeit von Auskunftsersuchen, die auf die Ermittlung von Spekulationsgewinnen aus sog. Neuemissionen abzielen. Die hi ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 432
Hat der leistende Unternehmer in einer Endrechnung die vor abschließender Ausführung der Lieferung/sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG abgesetzt, ist die zu hoch ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer abziehbar. BFH-Urt. v. 11.4.2002 - V R 26/01, BFH/NV 2002, 1006 I. Zur Erinnerung In AktStR 4/2001 hatten wir ausführlich über neue Rechtsentwicklungen zum Rechnungsbeg ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 436
Die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG ist auch dann zu gewähren, wenn das Kind zu Studienzwecken auswärtig untergebracht ist, aber am Studienort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig in die elterliche Wohnung zurückkehrt. BFH-Urt. v. 23.4.2002 - IX R 52/99, DStR 2002, 1171 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2002, 261 hatten wir über eine BFH-Entscheidung berichtet, die sich mit dem Tatbestandsmerkmal der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes i ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 439
1. Hinterziehung von VSt für Besteuerungszeiträume bis zum 31.12.1996 bleibt strafbar. 2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst, wenn das zuständige FA die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat. BGH-Beschl. v. 7.11.2001 - 5 StR 395/01, BStBl II 2002, 259 I. Zur Erinnerung Im AktStR 1998, 195 hatten wir über den BVerfG-Beschl. v. 30.3.1998 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 445
Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG entfällt auch dann, wenn die Summe der anderen Einkünfte des ArbN deshalb positiv ist, weil innerhalb des Kj von einer geringfügigen zu einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit übergegangen wird. I. BFH-Beschl. v. 26.3.2002 - VI B 1/02, BStBl II 2002, 361 1. Sachverhalt Die Klin. hatte in d ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 449
1. Verwaltungsanweisungen, die lediglich gesetzesauslegenden Charakter haben, sind nicht nach dem Regelungsverständnis der Verwaltung auszulegen. 2. Ob Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wegen Fahrtätigkeit zu gewähren sind, entscheidet sich nach dem konkreten Einsatz des betreffenden ArbN. BFH-Urt. v. 10.4.2002 - VI R 154/00, BFH/NV 2002, 865 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Kl. war Rettungsassistent bei de ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 451
1. Die Gewährung des Pflege-Pauschbetrages wird durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegepersonen im Zusammenhang mit der Pflege, sei es als - steuerfreie - Pflegevergütung, sei es als Aufwendungsersatz, und unabhängig von deren Höhe ausgeschlossen. 2. Die Weiterleitung des Pflegegeldes an die Pflegeperson ist unschädlich, wenn die Pflegeperson ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 454
Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nichtehelichen Kindern können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert. BFH-Urt. v. 4.12.2001 - III R 31/00, BStBl II 2002, 382 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Kl. ist Vater der im Jahr 1992 ge ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 457
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG erteilt wird, weil der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint, darf dem Stpfl. die Verletzung von steuerlichen Pflichten, die er vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30.8.2001 begangen hat und die in keinem Bezug zum Zweck des Gesetzes stehen, nicht entgegengehalten werden. Nds. FG, ...

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