Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2004 . Seite: 366
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Schwerwiegende Fehler des FG bei der Anwendung und Auslegung revisiblen Rechts ermöglichen die Zulassung der Revision. Ein solcher Fehler liegt jedenfalls dann vor, wenn die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint. BFH-Beschl. v. 13.10.2003 - IV B 85/02, BStBl II 2004, 25 I. Sachverhalt Das FA schätzte den Gewinn aus dem Betrieb einer Taxe m ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2004 . Seite: 368
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Die Revisionsbegründungsfrist gem. § 120 Abs. 2 FGO in der seit 1.1.2001 geltenden Fassung ist eine selbstständige Frist. Sie schließt nicht mehr an den Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision an. BFH-Beschl. v. 5.2.2004 - V R 64/03, Lex inform Doc-Nr. 0817187, Haufe-Index 1123082 I. Sachverhalt Das FG hatte eine Klage durch Gerichtsbescheid als unzulässig abgewiesen, weil der P ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2004 . Seite: 370
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Nach Auffassung der FinVerw ist das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen. BMF-Schr. v. 12.3.2004 - IV D 2 - S 0338 - 13/04, DStR 2004, 557 I. Einführung Die Veränderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfes des Haushaltsbegleitgesetzes im Vermittlungsausschuss haben Zweifel begründet, ob die verfassungsrechtlichen Vorg ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2004 . Seite: 374
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Zwei Doppelhaushälften auf ungeteiltem Grundstück bilden ein Objekt i.S.d. Rspr. zum gewerblichen Grundstückshandel. BFH-Urt. v. 14.10.2003 - IX R 56/99, BStBl II 2004, 227 I. Sachverhalt Die Kl. besaßen in A ein selbst errichtetes EFH (Erwerb: 1980), das sie von 1980 bis 1983 selbst bewohnten, danach vermieteten und 1988 veräußerten. Ferner waren sie am selben Ort Eigentümer eines mi ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2004 . Seite: 389
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Besteuerung von Spekulationsgewinnen Alles klar? Das BVerfG hat mit Urt. v. 9.3.2004 entschieden, dass eine Besteuerung der Spekulationsgewinne für Wertpapiere für die Kalenderjahre 1997 und 1998 mit der Verfassung nicht im Einklang zu bringen ist und die Vorschriften nichtig sind. Dies führt dazu, dass Spekulationsgewinne im Kalenderjahr 1997 und 1998 nicht der Besteuerung zu unterwerfen sind, wenn derartige Veranlagungen zur Einkommensteuer noch änderbar sind. Die Frage ist, wa ...
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