Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2009 . Seite: 396
Wird eine vGA i.R.e. zunächst unterbrochenen Klageverfahrens herabgesetzt und der Rechtsstreit in der KSt-Sache in der Hauptsache für erledigt erklärt, ohne dass geänderte KSt-Bescheide ergehen, ist bei summarischer Betrachtung in sinngemäßer Anwendung des § 32 a Abs. 1 KStG der ESt-Bescheid des Gesellschafters ent ...